Der im Juni vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sieht vor, dass das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht hochschul-/berufsvorbereitende „Bildungsleistung“ oder lediglich „Freizeitbeschäftigung“ (umsatzsteuerpflichtig) ist, ab 2025 den Finanzämtern obliegen soll. Die Konsequenz wäre nicht nur eine unnötige Bürokratisierung, sondern vielerorts auch eine unausweichliche Verteuerung der Angebote. Der Deutsche Musikrat appelliert daher an alle, die Petition ‚Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!‘ zu unterzeichnen und an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten aus der Region zu schreiben, um sie auf die drohende Entwicklung aufmerksam zu machen. Petition und Infos auf www.musikrat.de
Petition des Deutschen Musikrates